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Interessengemeinschaft zur Erhaltung der
Notte-Niederung e.V.

Endlich!!!
Nach einigen techn. Problemen sind wie nun wieder online.

Achtung:
Ganz wichtige Neuigkeiten vom 01.02.2011
im Bereich Aktuelles !!!

Pflichten und finanzielle Risiken für Gemeinden

Es wird allgemein angenommen, dass die Gemeinden zur Ausweisung von Windeignungsflächen verpflichtet sind. Die Investoren erwecken den Eindruck, dass auf die Gemeinden kein Risiko lastet und durch diese Investitionen die Infrastruktur des Gebietes gefördert wird.
Der Tourismus in unserer Region wird nachhaltig negativ beeinflußt.

Argumentationen der Betreiber und Investoren:

Mit der Gründung einer Gesellschaft (meist GmbH) in dem Gebiet zahlen wir auch Steuern. Mit den Infrastrukturmaßnahmen tragen wir zur Steigerung der Lebensqualität bei.

Richtig ist:

A.) Ausweisung von Windeignungsflächen
Dieses ist im Baugesetzbuch klar geregelt.
Auszug:
1.) Die Gemeinden sind durch §35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dazu
ermächtigt, die möglichen Standorte von Windenergieanlagen restriktiv
zu steuern, indem sie durch Darstellung von Vorrangzonen geeignete
Standorte im Flächennutzungsplan positiv festlegen; dabei reicht die
Ausweisung nur einer Vorrangzone aus.

2.) Die Gemeinden haben bei dieser Ausweisung keine besondere Pflicht
zur Förderung der Windenergie……..

Anmerkung: OVG NRW Urteil vom 30. November 2001 - 7 A 4857/00;1. Instanz - VG Arnsberg - 4 K 1713/99.
 

B.) Risiko für die Gemeinde
Die Investitionen und Betreiber der Windkraftanlagen zahlen in den ersten Jahren (bis zu 12 Jahre) keine Steuern, da die Abschreibungen um ein vielfaches höher sind. Da Windkraftanlagen eine Lebensdauer von max. 20-25 Jahren haben, steigt der später der Wartungsaufwand, was wieder zu geringeren Steuereinnahmen der Gemeinde führt. Sollte vielleicht sogar der Fall eintreten, dass die GmbH in Insolvenz geht oder durch eine andere größere Gesellschaft mit Gewinnabführung übernommen wird, dann erhält die Gemeinde ebenfalls keine Steuern. Unter Umständen muss die Gemeinde sogar für die Entsorgung der Windkraftanlagen sorgen, wenn im Falle einer Insolvenz die GmbH als Eigentümer des Grundstückes oder der Verpächter dazu nicht in der Lage sind. Die Gemeinde sollte hierfür schon mal 5% der Investitionskosten ohne Entfernung des Fundamentes einplanen.

Für unsere betroffene Region bedeutet das einen Mehraufwand für die Gemeindekasse von mindestens 500.000 €. Es kann davon ausgegangen werden, dass die gleiche Summe noch einmal für die Entfernung des Fundamentes aufgebracht werden muss.

C.) Tourismus
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Touristen einen
derartigen Anblick nicht geniessen wollen und werden. Deshalb wird unsere Region, die jetzt schon sehr stark zu kämpfen hat, zukünftig keine Chance für die Weiterentwicklung des Tourismus haben. Die Berliner und andere Gäste werden sich andere Gebiete zur Erholung suchen.

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