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Interessengemeinschaft zur Erhaltung der
Notte-Niederung e.V.

Endlich!!!
Nach einigen techn. Problemen sind wie nun wieder online.

Achtung:
Ganz wichtige Neuigkeiten vom 01.02.2011
im Bereich Aktuelles !!!

Wichtige Aspekte aus Landschafts- und Naturschutz

Überall wo neue Bauten entstehen erfolgt auch ein Verdrängungsprozess. Dieser ist innerhalb von Ortsgrenzen nicht gegeben. Entstehen allerdings Bauwerke außerhalb von Ortsgrenzen und vielleicht sogar in Landschafts- und Naturschutzgebieten, so erfolgt hier ein massiver Eingriff in die Natur. Seltene, vom Aussterben bedrohte Tieren werden verdrängt. Ihre Lebensräume werden beschnitten. Sie müssen sogar mit dem Tod rechnen.

Argumentationen der Betreiber und Investoren:

Windkraftanlagen lösen keinen Verdrängungseffekt aus und bedrohen auch keine Tiere in ihrem Lebensraum.

Richtig ist:

Die Windkraftanlagen sollen mitten in einen  Landschaftsschutzgebiet aufgestellt werden. Ein Verdrängungs- prozess ist damit vorprogramiert.
Wir sehen hier einen Verstoß gegen die Verordnung zum Landschaftsschutz, der besagt:
“… Schutz vor Zerstörung und Beeinträchtigung des Landschaftsraumes durch Bau- und Infrastrukturmaßnahmen.”
Die Nuthe-Notte-Niederung grenzt direkt an den Naturpark
Dahme-Heideseen und ist somit Einzugsgebiet vieler Tiere und Vögel.

Einige negativen Einflüsse auf die Natur wurden zum Beispiel in einem Bericht der Grünen Liga zusammengefasst. Einen Auszug finden Sie hier.

1.) Schönheit von Landschaft und Natur
     Über Schöheit lässt sich bekannlich streiten. Die Windkraftanlagen sind auf Grund ihrer Höhe raumbedeutend
     und nehmen erheblichen Einfluß auf das Landschaftsbild.
     Deshalb sei eine Frage gestattet: Möchten wir die Natur
so oder lieber so?

2.) Versiegelung der Flächen
     Ein Flächenversiegelung in großem Umfang ist zu erwarten, wenn Tonnen von Beton für das Fundament einer
     Windkraftanlage in die Natur gegossen werden. Bei 6 Windkraftanlagen entsprechend mehr.

3.) Beeinträchtigung der Zugvögel
     Die geplanten Windkraftanlagen stehen direkt in der Flugzone der Zugvögel, welche jährlich im Frühjahr und
     Herbst von West nach Ost und umgekehrt ziehen.
     Sollten die Windkraftanlagen erstellt werden, könnte es dann ungefähr
so aussehen.

4.) Lage im Lebensraum von Storch und Kranich
     Gemäß der Definition der tierökologischen Abstandskriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen in
     Brandenburg gilt...
     ...für den Weißstorch, der bei uns Brutplätze hat:
             Abstand zum Horst mind. 1.000m
             Freihalten der Nahrungsflächen im Radius von 1.000m - 4.000m um den Horst sowie die Flugwege dorthin
     ...Kranich (gesichtet östlich und südlich in und um Gallun):
             Abstand zum Brutplatz mind. 1.000m
     Die Windkraftanlagen sollen nur wenige hundert Meter von Storchenhorsten und Kranichbrutplätzen
     errichtet werden.

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