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Richtig ist:
Die Windkraftanlagen sollen mitten in einen Landschaftsschutzgebiet aufgestellt werden. Ein Verdrängungs- prozess ist damit vorprogramiert. Wir sehen hier einen Verstoß gegen die Verordnung zum Landschaftsschutz, der besagt: “… Schutz vor Zerstörung und Beeinträchtigung des Landschaftsraumes durch Bau- und Infrastrukturmaßnahmen.” Die Nuthe-Notte-Niederung grenzt direkt an den Naturpark Dahme-Heideseen und ist somit Einzugsgebiet vieler Tiere und Vögel.
Einige negativen Einflüsse auf die Natur wurden zum Beispiel in einem Bericht der Grünen Liga zusammengefasst. Einen Auszug finden Sie hier.
1.) Schönheit von Landschaft und Natur Über Schöheit lässt sich bekannlich streiten. Die Windkraftanlagen sind auf Grund ihrer Höhe raumbedeutend und nehmen erheblichen Einfluß auf das Landschaftsbild. Deshalb sei eine Frage gestattet: Möchten wir die Natur so oder lieber so?
2.) Versiegelung der Flächen Ein Flächenversiegelung in großem Umfang ist zu erwarten, wenn Tonnen von Beton für das Fundament einer Windkraftanlage in die Natur gegossen werden. Bei 6 Windkraftanlagen entsprechend mehr.
3.) Beeinträchtigung der Zugvögel Die geplanten Windkraftanlagen stehen direkt in der Flugzone der Zugvögel, welche jährlich im Frühjahr und Herbst von West nach Ost und umgekehrt ziehen. Sollten die Windkraftanlagen erstellt werden, könnte es dann ungefähr so aussehen.
4.) Lage im Lebensraum von Storch und Kranich Gemäß der Definition der tierökologischen Abstandskriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen in Brandenburg gilt... ...für den Weißstorch, der bei uns Brutplätze hat: Abstand zum Horst mind. 1.000m Freihalten der Nahrungsflächen im Radius von 1.000m - 4.000m um den Horst sowie die Flugwege dorthin ...Kranich (gesichtet östlich und südlich in und um Gallun): Abstand zum Brutplatz mind. 1.000m Die Windkraftanlagen sollen nur wenige hundert Meter von Storchenhorsten und Kranichbrutplätzen errichtet werden.
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