Impressum

Interessengemeinschaft zur Erhaltung der
Notte-Niederung e.V.

Endlich!!!
Nach einigen techn. Problemen sind wie nun wieder online.

Achtung:
Ganz wichtige Neuigkeiten vom 01.02.2011
im Bereich Aktuelles !!!

Risiken für den Verpächter

Da die Windeignungsgebiete immer weniger werden, suchen die Investoren und betreiber händerringend nach Grundstücken in diesen Gebieten. Wir sehen hier die Gefahr, dass die Verpächter nicht ausreichend über ihre Risiken unterrichtet werden und die Investoren sie in Sicherheit wiegen wollen.

Argumentationen der Betreiber und Investoren:

Es bestehen keinerlei Risiken für den Verpächter. Die Pacht wird immer regelmäßig gezahlt.

Richtig ist:

Die Aussage der Investoren trifft soweit zu, soweit es sich für sie rechnet. Doch wie lange wird sich die Investition rechnen? Die Frage kann heute niemend beantworten.

Wir möchte darauf hinweisen, dass wir den Verpächtern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Lassen Sie uns gemeinsam über die möglich Risiken und Ihre rechtlichen Möglichkeiten sprechen.
Nehmen Sie mit uns
Kontakt auf.
Sie finden
hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.

Wir möchten anschließend nur auf einige Aspekte eingehen und den Blick dafür schärfen:

1.) Rückbaukosten
   Sollte der Pächter seine Pacht nicht mehr zahlen können, ist davon auszugehen, dass eine Insolvenz unmittel-
   bar bevorsteht. Ist die Insolvenz eingetreten, so ist der Verpächter für die Rückbaukosten (Entfernung des
   Windkraftanlagen) verantwortlich.
   Für die Verpächter in Gallun ist mit einer Summe von 150.000 € und mehr (inklusive Fundamententfernung) pro
   Windkraftanlage zu rechnen.

2.) Haftung
   Auch der Verpächter ist in Haftung zu nehmen, wenn von seinem verpachteten Land oder den darauf
   errichteten Gebäuden eine Gefahr ausgeht. Diese Gefahr sollte normaler Weise durch eine Versicherung des
   Pächters abgedeckt sein.
   Die aktuelle Situation für Versicherungen von Windkraftanlagen zeigt, dass Augenblick ca. 3 € Schadensumme
   für 1 € Versicherungssumme aufzuwenden sind. Somit ist zu erwarten, dass die Kosten für die Versicherung von
   Windkraftanlagen erheblich steigen werden.
  
Der Verpächter sollte sich jährlich einen Nachweis für diese Versicherung vorlegen lassen. Falls dieses nicht
   geschieht, sollte der Pächter für den Rückbau der Windkraftanlagen sorgen.
   Diese Formulierung sollte unbedingt in den Pachtvertrag.

zurück