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Richtig ist:
Die Aussage der Investoren trifft soweit zu, soweit es sich für sie rechnet. Doch wie lange wird sich die Investition rechnen? Die Frage kann heute niemend beantworten.
Wir möchte darauf hinweisen, dass wir den Verpächtern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Lassen Sie uns gemeinsam über die möglich Risiken und Ihre rechtlichen Möglichkeiten sprechen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Sie finden hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.
Wir möchten anschließend nur auf einige Aspekte eingehen und den Blick dafür schärfen:
1.) Rückbaukosten Sollte der Pächter seine Pacht nicht mehr zahlen können, ist davon auszugehen, dass eine Insolvenz unmittel- bar bevorsteht. Ist die Insolvenz eingetreten, so ist der Verpächter für die Rückbaukosten (Entfernung des Windkraftanlagen) verantwortlich. Für die Verpächter in Gallun ist mit einer Summe von 150.000 € und mehr (inklusive Fundamententfernung) pro Windkraftanlage zu rechnen.
2.) Haftung Auch der Verpächter ist in Haftung zu nehmen, wenn von seinem verpachteten Land oder den darauf errichteten Gebäuden eine Gefahr ausgeht. Diese Gefahr sollte normaler Weise durch eine Versicherung des Pächters abgedeckt sein. Die aktuelle Situation für Versicherungen von Windkraftanlagen zeigt, dass Augenblick ca. 3 € Schadensumme für 1 € Versicherungssumme aufzuwenden sind. Somit ist zu erwarten, dass die Kosten für die Versicherung von Windkraftanlagen erheblich steigen werden. Der Verpächter sollte sich jährlich einen Nachweis für diese Versicherung vorlegen lassen. Falls dieses nicht geschieht, sollte der Pächter für den Rückbau der Windkraftanlagen sorgen. Diese Formulierung sollte unbedingt in den Pachtvertrag.
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